Ausdrucken und mitfühern :)

#1 von Shakall , 09.12.2007 20:36

Bitte Ausdrucken und mitführen

Beschlagnahme des KFZ #bitte ausdrucken und mitführen#
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzl. Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf.bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Kfz sicherzustellen,wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeindlichen Mängel-dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen-kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach §17 StVZO ausstellen,der in einer Zeit (1-2 wochen)zu überprüfen ist.
das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlaß zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzl.Anforderungen nicht entspricht §49 StVZO,so ist der Führer des KFZ auf Weisungen der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!!!Ein Umweg von max. 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach §21StVOZ oder §19.3 StVOZ abgenommenes KFZ, welches von der Zulassungstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere),hat eine Bestandberechtigung und darf nicht aus irgentwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.


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RE: Ausdrucken und mitfühern :)

#2 von Nickel , 09.12.2007 20:44

Na dann viel Glück!
Da werden sich die Schnittlauchs aber bestimmt beeindruckt zeigen, wenn Du den Wisch ziehst!


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#3 von Shakall , 09.12.2007 20:45

Wieso dürfen die ja nicht mehr das Fahrzeug beschlagnahmen.
Laut EU Recht nur wenn erhebliche Mängel vorliegen, so viel ich das weis.


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RE: Ausdrucken und mitfühern :)

#4 von Nickel , 09.12.2007 20:50

Probiers doch ma aus, dann weißtes genau! Die Jungs geben dann gerne Auskunft!


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#5 von Selli , 10.12.2007 11:35

Schreiben ist schon aelter!
Liegt immer in ermessen des Gruenen! Wenn der will dann no chance!!!!

Hauptsache man hat Rechtschutz


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#6 von LIPTON , 10.12.2007 17:36

Wat meinste denn Wer beim diskutieren Sieger wäre ?


cu
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#7 von moo , 10.12.2007 18:43

denn zeigen sie dir erst recht das sie die stärkeren sind denk ich mir mal so

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#8 von Shakall , 10.12.2007 18:46

Selli hat Recht das was ich in der Tasche habe ist die Telefonnummer meines Anwalts
Dan können die mit Ihm reden und nicht mit mir


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#9 von Peppe , 28.12.2007 08:49

Bullen reagieren immer extrem gereizt, wenn man sie versucht von hinten an den Eiern zu greifen!!
Das ist nicht nur in der Landwirtschaft so......

In Bayern haben sie Bikern die Maschinen für 4 Tage eingesackt, weil sie mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf einer allseits bekannte "Rennstrecke" geblitzt worden. Haben das als erzieherische Maßnahme bezeichnet. Lief vor einiger seit im Fernsehen der Beitrag.
Die Jungs haben selten dämlich aus der Wäsche geschaut und sich nen Taxi nehmen dürfen!!
Wenn Du den Bulleten dann so nen Schrieb vor die Nase hälst, kullern die vor lachen den Berg runter .... wenn Du Glück hast!

Greetz Sven

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RE: Ausdrucken und mitfühern :)

#10 von zip , 29.12.2007 11:45

jaja die cop´s bei uns in bayern sind schon cool drauf ein kumpel von mir musste vom bike absteigen und sollte bis in die wache schieben (2km) und als er mit dem schieben anfangen wollte hat er den helm aufsetzen wollen weil er ja nix zum ablegen hatte und die cop´s wollten den helm auch net im auto mitnehmen also auf den kopf damit nach 2m schieben steigen die herren in grün aus und sagen was vom vermummungsgesetz und das er den helm abnehmen soll...
dein freund und helfer

gruß ZIP

 
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