Tasterschaltung und TÜV

#1 von Silverghost , 10.08.2007 15:22

So, die Kiste läuft ja nun endlich und heut morgen ging es zum TÜV.
Neben der Lenkerklemmbrücke, in der 7 LED für Blinker, Öldruck, Neutral etc. eingegossen sind, bemängelte der TÜVer, dass die Taster nicht beschriftet sind, so wie die originalen Armaturen es halt auch sind.
Bei den farbigen LED (!) bemängelte er auch noch, dass diese auch nicht durch (aufgeklebte) Symbole identifizierbar seien.
Haben die TÜVer jetzt total einen an der Klatsche????
Hier hab ich noch etwas mehr geschrieben.

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RE: Tasterschaltung und TÜV

#2 von Nickel , 10.08.2007 16:17

Wenn Dir der Typ schon mit Paragraphen kommt, die nirgends regeln, dass ein Einsitzer KEINEN Kettenschutz brauch, dann soll er Dir mal einen zeigen, dass Schalter und Taster beschriftet sein MÜSSEN!!!

Vollkommener Blödsinn!

Schmeiß Deine Mängelkarte zum Altpapier und fahr zu nem vernünftigen TÜVer!

Meines Erachtens is das vollkommene Willkür von dem Typ!

Genau wie mit der Kennzeichenbeleuchtung! Hat dern Schuss nicht gehört? Das Ding hat sogar nen Prüfzeichen, also wieso sollste da zwei von verbauen? Soll ma seine Brille putzen!

Ich reg mich schon wieder auf!


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RE: Tasterschaltung und TÜV

#3 von Eisentreiber , 10.08.2007 17:17

Ruhig- ganz ruhig- sonst Infarkt
Hab vor zwei Wochen mim Auto auch kein Tüv bekommen- Begründung: Hupe hat einen Mißton
Bin dan zum Werkstatttüv- kein Proplem
Kommt immer auf n Prüfer an- entweder er durft net- oder mußt die ganze Nacht

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RE: Tasterschaltung und TÜV

#4 von Silverghost , 10.08.2007 21:27

@ Nickel
was meinst du, wie es mir ging. Problem ist aber, dass der TÜVer der jenige ist, der in Berlin überhaupt noch was bei Moppeds einträgt.
Die Mängelliste ist ja nu im TÜV-Netz gespeichert, oder? Ich mein, dann kann ich ja nicht so ohne weiteres zu nem anderen TÜVer fahren??

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RE: Tasterschaltung und TÜV

#5 von Nickel , 10.08.2007 22:03

Kann doch nicht sein, dass es im riesen Berlin nur einen TÜVer gibt, der was einträgt und der dazu noch so ne Torfnase is?!?!?!

Also das mit der Mängelkarte kann ich nicht genau sagen, sonen Fall hatte ich bis dato nicht, wenn die nicht alles eintragen wollten, dann bin ich meißt gleich wieder gefahren, ohne irgendwas, oder die haben nur das eingetragen was sie wollten und den Rest halt nicht, aber über son Quatsch wie Deiner hat sich noch keiner aufgeregt! Da gibts schlimmeres!


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RE: Tasterschaltung und TÜV

#6 von Silverghost , 10.08.2007 23:10

Wie gesagt, bis auf das fehlende Schloß/die fehlende Diebstahlsicherung ist imo nichts gravierendes dabei.
Eine Vorschrift zur Kennzeichnung der Kontrollleuchten hab ich heut abend im netz noch nicht direkt gefunden, nur einen Hinweis, dass dieser ominöse § für mehrspurige Fahrzeuge gilt.
Zumal ich die "normalen" Farben (Fernlicht blau, Neutral grün etc.) genommen habe.
Wegen der Kennzeichenbeleuchtung steig ich denen nochmal aufs Dach, da is nen Nummer drauf und gut.
Vergasereinstellung schau ich mir noch ma an.
Wegen der DIenstahlsicherung reicht es ihm, wenn ich an der Schwinge so ne Halterung mit Schloß schweißen lasse, wobei der Schloßbolzen ins Kettenrad bzw. in die Bremsscheibe greift.

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RE: Tasterschaltung und TÜV

#7 von Selli , 11.08.2007 04:20

Boh!!!! Wird immer schlimmer mit den Prüfern! Hab schon gehört, das bei neueren Sportlern keine Vollverkleidung mehr ausgetragen werden soll, wegen der hohen Leistung usw....!

In berlin müsste es aber noch mehr Prüfer geben! Hannover alleine hat drei! Bei uns wurde das noch nie bemängelt!
kennzeichenbeleuchtung soll es doch auch nicht mehr geben!


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RE: Tasterschaltung und TÜV

#8 von Shakall , 11.08.2007 08:13

Die mängelliste ist für 2 Jahre gespeichert im System des Tüv-s.
Du kanst aber zum Dekra oder Küs gehen die haben mit dem Tüv System nichts gemeinsames.
Also ab zum Dekra
Mfg


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